Datensatz

Rechtsfragen zu Smart Glasses

Zwölf praktische Nutzungsszenarien für Smart Glasses und Datenbrillen in Deutschland, jeweils mit der einschlägigen Norm, dem Wortlaut der tragenden Passage, der amtlichen Fundstelle, der Rechtsfolge und einer Angabe dazu, ob die Frage geklärt oder offen ist.

Kurz gesagt

Zwölf Nutzungsszenarien, jeweils mit der einschlägigen Norm, der tragenden Passage im Wortlaut, der Rechtsfolge und einer klaren Angabe dazu, ob die Frage aus dem Normtext beantwortet ist oder ob die Anwendung auf diese Gerätegattung offen bleibt.

Rechtsfragen zu Smart Glasses – Übersicht
SzenarioRechtsgebietNormRechtsfolgeKlärungsstand
Display-Brille am Steuer
Eine Brille mit Anzeige im Sichtfeld während der Fahrt benutzen.
Straßenverkehr§ 23 Abs. 1a Satz 3 StVOOrdnungswidrigkeit; Regelsatz 100 Euro (BKat 246.1), mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot (246.2)Normtext eindeutig
Display-Brille auf dem Fahrrad
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne der StVO; der Bußgeldkatalog führt das Radfahren als eigenen Tatbestand.
Straßenverkehr§ 23 Abs. 1a StVO i. V. m. BKat 246.4Ordnungswidrigkeit; Regelsatz 55 EuroNormtext eindeutig
Audio-Brille ohne Display am Steuer
Eine Brille mit Lautsprechern, aber ohne Anzeige, während der Fahrt nutzen.
Straßenverkehr§ 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a StVOKeine Ordnungswidrigkeit, solange das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird; allgemeine Sorgfaltspflichten bleiben unberührtNormtext eindeutig
Sichtfeldprojektion nach Satz 4
Die vielzitierte Ausnahme für Sichtfeldprojektionen — gesetzgeberisch adressiert ist das fest verbaute Head-up-Display.
Straßenverkehr§ 23 Abs. 1a Satz 4 StVOErlaubt für die genannten Informationsarten; ob eine am Kopf getragene Brille sich darauf berufen kann, obwohl Satz 3 sie verbietet, ist nicht entschiedenNormtext eindeutig, Anwendung auf Gerätegattung offen
Aufnahmen mit Personen verbreiten
Das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen eines Bildnisses.
Persönlichkeitsrecht§ 22 KunstUrhGZivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz; Ausnahmen nach § 23 KunstUrhGNormtext eindeutig
Bildaufnahme in einer Wohnung
Bildaufnahme einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet.
Strafrecht§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGBFreiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bereits das Herstellen ist strafbarNormtext eindeutig
Gespräch auf einen Tonträger aufnehmen
Tonaufnahme eines vertraulich gesprochenen Wortes, etwa durch eine Mitschnitt- oder Notizfunktion.
Strafrecht§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGBFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbarNormtext eindeutig
Live-Übersetzung im Gespräch
Eine Funktion, die mithört und übersetzt, ohne dass erkennbar eine Aufzeichnung entsteht.
Strafrecht§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGBOhne Speicherung fehlt es am Merkmal des Aufnehmens; ab wann eine Verarbeitung als Aufnahme gilt, ist für diese Gerätegattung nicht entschiedenAuslegung offen
Private Aufnahmen und die Haushaltsausnahme
Aufnahmen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke, ohne Weitergabe.
DatenschutzArt. 2 Abs. 2 lit. c DSGVODSGVO nicht anwendbar; die Ausnahme endet, sobald Aufnahmen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werdenNormtext eindeutig
Fremde Passanten identifizieren
Identifikation unbekannter Personen setzt eine Gesichtsdatenbank voraus.
KI-RegulierungArt. 5 Abs. 1 lit. e KI-VO (EU) 2024/1689Verbotene Praktik; Marktüberwachung in Deutschland durch die Bundesnetzagentur. Anwendbar seit dem 2. Februar 2025 (Art. 113 lit. a)Normtext eindeutig
Smart Glasses im Betrieb
Einsatz durch Beschäftigte, etwa in Kommissionierung, Wartung oder Fernunterstützung.
Arbeitsrecht§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVGErzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; ohne Einigung oder Spruch der Einigungsstelle keine Einführung. Nach der Rechtsprechung genügt die objektive Eignung zur ÜberwachungNormtext eindeutig
Verbot durch den Betreiber
Museum, Schwimmbad, Kino, Praxis oder Ladengeschäft untersagt Aufnahmegeräte.
ZivilrechtHausrecht, §§ 858 ff., 903, 1004 BGB; § 123 StGBAufforderung zum Ablegen des Geräts oder Hausverweis; bei Verbleib Hausfriedensbruch nach § 123 StGBNormtext eindeutig

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Sortiert nach Rechtsgebiet, innerhalb des Gebiets nach praktischer Häufigkeit.

Woher die Daten stammen

Jeder Eintrag wurde am 26.08.2026 gegen die amtliche Fassung der Norm auf gesetze-im-internet.de beziehungsweise EUR-Lex geprüft; die tragende Passage ist im Feld wortlaut wiedergegeben. Das Feld geklaert unterscheidet ausdrücklich zwischen Normlage und gerichtlicher Klärung für diese Gerätegattung.

Dieser Datensatz enthält bewusst keine Preise: Er beschreibt Rechtslagen, keine Produkte. Das Fehlen von Preisangaben ist keine Datenlücke.

Die Einträge im Wortlaut

Jeder Eintrag gibt die tragende Passage der Norm wieder. Die Wiedergabe ist gekürzt auf den Teil, der die jeweilige Frage entscheidet – der vollständige Normtext steht jeweils unter der verlinkten amtlichen Fassung.

Display-Brille am Steuer

Straßenverkehr · § 23 Abs. 1a Satz 3 StVO

Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden.

Folge: Ordnungswidrigkeit; Regelsatz 100 Euro (BKat 246.1), mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot (246.2)

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Display-Brille auf dem Fahrrad

Straßenverkehr · § 23 Abs. 1a StVO i. V. m. BKat 246.4

Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Radfahren — 55 Euro.

Folge: Ordnungswidrigkeit; Regelsatz 55 Euro

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Audio-Brille ohne Display am Steuer

Straßenverkehr · § 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a StVO

nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird

Folge: Keine Ordnungswidrigkeit, solange das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird; allgemeine Sorgfaltspflichten bleiben unberührt

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Sichtfeldprojektion nach Satz 4

Straßenverkehr · § 23 Abs. 1a Satz 4 StVO

Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Folge: Erlaubt für die genannten Informationsarten; ob eine am Kopf getragene Brille sich darauf berufen kann, obwohl Satz 3 sie verbietet, ist nicht entschieden

Klärungsstand: Normtext eindeutig, Anwendung auf Gerätegattung offen · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Aufnahmen mit Personen verbreiten

Persönlichkeitsrecht · § 22 KunstUrhG

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Folge: Zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz; Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Bildaufnahme in einer Wohnung

Strafrecht · § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB

wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt

Folge: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bereits das Herstellen ist strafbar

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Gespräch auf einen Tonträger aufnehmen

Strafrecht · § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.

Folge: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbar

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Live-Übersetzung im Gespräch

Strafrecht · § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

auf einen Tonträger aufnimmt

Folge: Ohne Speicherung fehlt es am Merkmal des Aufnehmens; ab wann eine Verarbeitung als Aufnahme gilt, ist für diese Gerätegattung nicht entschieden

Klärungsstand: Auslegung offen · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Private Aufnahmen und die Haushaltsausnahme

Datenschutz · Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Folge: DSGVO nicht anwendbar; die Ausnahme endet, sobald Aufnahmen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Fremde Passanten identifizieren

KI-Regulierung · Art. 5 Abs. 1 lit. e KI-VO (EU) 2024/1689

das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern

Folge: Verbotene Praktik; Marktüberwachung in Deutschland durch die Bundesnetzagentur. Anwendbar seit dem 2. Februar 2025 (Art. 113 lit. a)

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Smart Glasses im Betrieb

Arbeitsrecht · § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen

Folge: Erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; ohne Einigung oder Spruch der Einigungsstelle keine Einführung. Nach der Rechtsprechung genügt die objektive Eignung zur Überwachung

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Verbot durch den Betreiber

Zivilrecht · Hausrecht, §§ 858 ff., 903, 1004 BGB; § 123 StGB

Der Eigentümer kann von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Folge: Aufforderung zum Ablegen des Geräts oder Hausverweis; bei Verbleib Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Klärungsstand: Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

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rechtsfragen-smart-glasses.json · 12 Einträge · Lizenz CC BY 4.0 · Stand 2026-08-26

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Stand: 26. August 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Technik ändert.