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Rechts-Check: Was gilt in welcher Situation?

Neun Alltagssituationen, jeweils mit den Normen, die dort greifen — im Wortlaut und mit amtlicher Fundstelle.

Kurz gesagt

Situation auswählen und die Normen bekommen, die dort tatsächlich gelten – im Wortlaut, mit Rechtsfolge und mit der Angabe, ob die Frage geklärt ist. Alle Antworten stehen auch ohne aktiviertes JavaScript vollständig auf dieser Seite.

Am Steuer eines Autos

§ 23 Abs. 1a Satz 3 StVO

Display-Brille am Steuer

Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden.

Folge: Ordnungswidrigkeit; Regelsatz 100 Euro (BKat 246.1), mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot (246.2)

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a StVO

Audio-Brille ohne Display am Steuer

nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird

Folge: Keine Ordnungswidrigkeit, solange das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird; allgemeine Sorgfaltspflichten bleiben unberührt

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 23 Abs. 1a Satz 4 StVO

Sichtfeldprojektion nach Satz 4

Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Folge: Erlaubt für die genannten Informationsarten; ob eine am Kopf getragene Brille sich darauf berufen kann, obwohl Satz 3 sie verbietet, ist nicht entschieden

Normtext eindeutig, Anwendung auf Gerätegattung offen · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Auf dem Fahrrad

§ 23 Abs. 1a StVO i. V. m. BKat 246.4

Display-Brille auf dem Fahrrad

Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Radfahren — 55 Euro.

Folge: Ordnungswidrigkeit; Regelsatz 55 Euro

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a StVO

Audio-Brille ohne Display am Steuer

nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird

Folge: Keine Ordnungswidrigkeit, solange das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird; allgemeine Sorgfaltspflichten bleiben unberührt

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Unterwegs im öffentlichen Raum

§ 22 KunstUrhG

Aufnahmen mit Personen verbreiten

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Folge: Zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz; Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO

Private Aufnahmen und die Haushaltsausnahme

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Folge: DSGVO nicht anwendbar; die Ausnahme endet, sobald Aufnahmen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Art. 5 Abs. 1 lit. e KI-VO (EU) 2024/1689

Fremde Passanten identifizieren

das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern

Folge: Verbotene Praktik; Marktüberwachung in Deutschland durch die Bundesnetzagentur. Anwendbar seit dem 2. Februar 2025 (Art. 113 lit. a)

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Im Restaurant oder Café

Hausrecht, §§ 858 ff., 903, 1004 BGB; § 123 StGB

Verbot durch den Betreiber

Der Eigentümer kann von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Folge: Aufforderung zum Ablegen des Geräts oder Hausverweis; bei Verbleib Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Gespräch auf einen Tonträger aufnehmen

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.

Folge: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbar

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 22 KunstUrhG

Aufnahmen mit Personen verbreiten

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Folge: Zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz; Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

In einer fremden Wohnung

§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB

Bildaufnahme in einer Wohnung

wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt

Folge: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bereits das Herstellen ist strafbar

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Gespräch auf einen Tonträger aufnehmen

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.

Folge: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbar

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Im Schwimmbad, in der Sauna, in Umkleiden

§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB

Bildaufnahme in einer Wohnung

wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt

Folge: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bereits das Herstellen ist strafbar

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Hausrecht, §§ 858 ff., 903, 1004 BGB; § 123 StGB

Verbot durch den Betreiber

Der Eigentümer kann von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Folge: Aufforderung zum Ablegen des Geräts oder Hausverweis; bei Verbleib Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Im Museum, Kino oder Theater

Hausrecht, §§ 858 ff., 903, 1004 BGB; § 123 StGB

Verbot durch den Betreiber

Der Eigentümer kann von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Folge: Aufforderung zum Ablegen des Geräts oder Hausverweis; bei Verbleib Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 22 KunstUrhG

Aufnahmen mit Personen verbreiten

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Folge: Zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz; Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Im Betrieb oder am Arbeitsplatz

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Smart Glasses im Betrieb

Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen

Folge: Erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; ohne Einigung oder Spruch der Einigungsstelle keine Einführung. Nach der Rechtsprechung genügt die objektive Eignung zur Überwachung

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Gespräch auf einen Tonträger aufnehmen

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.

Folge: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbar

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO

Private Aufnahmen und die Haushaltsausnahme

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Folge: DSGVO nicht anwendbar; die Ausnahme endet, sobald Aufnahmen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Im Gespräch mit Übersetzungsfunktion

§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Live-Übersetzung im Gespräch

auf einen Tonträger aufnimmt

Folge: Ohne Speicherung fehlt es am Merkmal des Aufnehmens; ab wann eine Verarbeitung als Aufnahme gilt, ist für diese Gerätegattung nicht entschieden

Auslegung offen · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Gespräch auf einen Tonträger aufnehmen

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.

Folge: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbar

Normtext eindeutig · geprüft am 2026-08-26 · amtliche Fassung

Was dieses Werkzeug nicht kann

Es ordnet einer Situation die einschlägigen Normen zu. Es prüft keinen Einzelfall, wägt keine Interessen ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade bei Aufnahmen hängt die Bewertung oft an Details, die kein Auswahlmenü abbilden kann – wer sich unsicher ist, fragt lieber nach, bevor er aufnimmt.

Die Datengrundlage steht offen zur Verfügung: Datensatz Rechtsfragen (CC BY 4.0, 12 Einträge).

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Stand: 26. August 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Technik ändert.