Datenschutz

Smart Glasses und DSGVO: die Haushaltsausnahme und ihre Grenze

Im Privatgebrauch gilt die DSGVO meist gar nicht. Der eigentliche rechtliche Engpass liegt woanders — beim Mikrofon, und der zuständige Paragraf steht im Strafgesetzbuch.

Kurz gesagt

Für rein private Aufnahmen greift die Haushaltsausnahme des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO – die Verordnung gilt dann nicht. Diese Ausnahme endet, sobald Aufnahmen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Unabhängig davon gilt für Tonaufnahmen § 201 StGB, und der ist strenger als alles, was die DSGVO an dieser Stelle vorsieht.

Die Haushaltsausnahme und was sie wirklich bedeutet

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO nimmt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ vom Anwendungsbereich aus. Wer mit der Brille die eigenen Kinder im Garten filmt und das Video auf dem Telefon behält, verarbeitet keine Daten im Sinne der DSGVO.

Wo die Ausnahme endet

Der Europäische Gerichtshof legt die Haushaltsausnahme eng aus. Sie trägt nicht mehr, sobald Aufnahmen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden – also beim Hochladen in soziale Netzwerke oder auf eine Website. Und sie trägt von vornherein nicht für Aufnahmen, die den öffentlichen Raum systematisch erfassen.

Der Punkt, den fast alle übersehen: § 201 StGB

§ 201 Absatz 1 Nummer 1 StGB

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.

Strafgesetzbuch, sinngemäß gekürzt auf Nummer 1; abgerufen am 26.08.2026

Das ist der schärfste Satz im gesamten Rechtsrahmen für Smart Glasses, und er betrifft nicht die Kamera, sondern das Mikrofon. Drei Dinge machen ihn besonders:

  • Schon das Aufnehmen ist strafbar. Es braucht keine Veröffentlichung, keinen Schaden, keinen Adressaten.
  • Der Strafrahmen reicht bis drei Jahre – und liegt damit über dem des § 201a StGB für Bildaufnahmen in geschützten Räumen.
  • „Nichtöffentlich gesprochen“ ist weit zu verstehen. Ein Gespräch am Nebentisch, im Wartezimmer oder im Treppenhaus ist nichtöffentlich, auch wenn es an einem allgemein zugänglichen Ort stattfindet.

Was das für KI-Brillen bedeutet

Funktionen, die genau deshalb gekauft werden – Live-Übersetzung, Gesprächsnotizen, „Was hat sie gerade gesagt?“ – setzen voraus, dass ein Mikrofon zuhört und das Gehörte verarbeitet. Solange nichts gespeichert wird, fehlt es am Merkmal des Aufnehmens auf einen Tonträger. Sobald eine Funktion einen Mitschnitt anlegt oder ein Transkript speichert, ist der Tatbestand im Blick zu behalten. Ob eine flüchtige Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher bereits ein Aufnehmen ist, ist für diese Gerätegattung nicht geklärt.

Die ehrliche Antwort

Für Live-Übersetzung und Gesprächsassistenz in KI-Brillen fehlt eine gerichtliche Klärung. Wer eine solche Funktion in einem Gespräch mit Dritten einsetzt, sollte das ansagen – nicht wegen einer bekannten Rechtsfolge, sondern weil die Rechtslage offen ist und die Ansage jedes Risiko entschärft.

Wenn die Brille im Betrieb eingesetzt wird

Sobald eine Brille nicht privat, sondern beruflich genutzt wird, endet die Haushaltsausnahme vollständig. Dann braucht jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO, es gelten Informationspflichten, und im Betrieb kommt die Mitbestimmung hinzu – siehe Smart Glasses am Arbeitsplatz.

Datenübertragung an den Hersteller

Ein Aspekt, der in Testberichten selten vorkommt: KI-Funktionen rechnen überwiegend nicht auf der Brille, sondern auf Servern des Anbieters. Damit verlassen Bild- oder Tondaten das Gerät. Für die private Nutzung ändert das an der Haushaltsausnahme nichts – für die Frage, was mit den Daten geschieht, ist es der entscheidende Punkt. Welche Anbieter wo verarbeiten, gehört in die Kaufentscheidung; wir behandeln das unter Kaufkriterien.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Stand: 26. August 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Technik ändert.

Häufige Fragen

Darf ich mit der Brille private Videos aufnehmen?

Ja. Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt die DSGVO nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c nicht. Die Ausnahme endet, sobald Aufnahmen einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden.

Ist es strafbar, ein Gespräch mit der Brille mitzuschneiden?

§ 201 Absatz 1 Nummer 1 StGB stellt das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das gilt unabhängig davon, ob die Aufnahme je jemandem gezeigt wird.

Was ist mit der Live-Übersetzungsfunktion?

Solange nichts auf einem Tonträger gespeichert wird, fehlt es am Merkmal des Aufnehmens. Für die Gerätegattung fehlt jedoch eine gerichtliche Klärung, ab wann eine Verarbeitung als Aufnahme gilt. Wer die Funktion im Gespräch mit Dritten nutzt, sollte sie ansagen.

Muss ich Menschen auf Aufnahmen hinweisen?

Im rein privaten Bereich sieht die DSGVO keine Informationspflicht vor, weil sie dort nicht gilt. Sobald die Nutzung diesen Rahmen verlässt — beruflich oder durch Veröffentlichung —, greifen die Informationspflichten der Artikel 13 und 14 DSGVO.

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c, konsolidierte Fassung auf EUR-Lex
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504
  2. Strafgesetzbuch (StGB), § 201 — Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, abgerufen am 26.08.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
  3. Strafgesetzbuch (StGB), § 201a — Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, abgerufen am 26.08.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

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