Hausrecht
Hausrecht: Wo Smart Glasses nicht getragen werden dürfen
Museum, Schwimmbad, Schule, Praxis: Das praktisch wirksamste Verbot kommt vom Betreiber, nicht vom Gesetzgeber — und es ist sofort durchsetzbar.
Kurz gesagt
Das schärfste Verbot kommt in der Praxis nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Betreiber. Wer ein Gebäude oder Gelände beherrscht, kann Aufnahmegeräte untersagen – gestützt auf das Hausrecht, das sich aus Eigentum und Besitz ableitet. Ein Verstoß führt zur Aufforderung, das Gerät abzulegen oder das Gelände zu verlassen; wer bleibt, riskiert eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Diese Ebene wird in Rechtstexten zu Smart Glasses meist übersprungen, obwohl sie die häufigste Konfliktquelle ist. Nicht die Polizei spricht Menschen auf ihre Kamerabrille an, sondern das Personal am Einlass.
Woher das Hausrecht kommt
Es ist kein eigener Paragraf, sondern eine Ableitung: aus dem Eigentum (§ 903 BGB), dem Besitzschutz (§§ 858 ff. BGB) und dem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB). Wer die tatsächliche Sachherrschaft über Räume hat, bestimmt die Bedingungen des Zutritts. Bei Eintrittskarten und Hausordnungen wird das zusätzlich Vertragsbestandteil.
Wo mit Einschränkungen zu rechnen ist
| Ort | Regelungslage | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Museum, Ausstellung | Hausordnung, häufig Foto- oder Blitzverbot; teils Rechte an ausgestellten Werken | Kamerabrille meist nicht erwünscht; nachfragen statt annehmen |
| Schwimmbad, Sauna, Umkleide | Hausordnung und § 201a StGB | Hier endet die Diskussion: Brille ablegen |
| Schule | Schulordnung, Schulgesetze der Länder, Persönlichkeitsrechte Minderjähriger | Regelungen sind Ländersache und unterscheiden sich erheblich |
| Arztpraxis, Krankenhaus | Hausrecht plus Schweigepflicht und Patientendaten | Aufnahmen praktisch ausgeschlossen |
| Kino, Konzert, Theater | Hausordnung, Rechte an der Aufführung | Aufnahmegeräte regelmäßig untersagt |
| Gericht | § 169 GVG für Ton- und Filmaufnahmen zur Veröffentlichung | Gesonderte, strenge Regeln |
| Behörde, Sicherheitsbereich, Flughafen | Hausrecht, Sicherheitsvorschriften | Mit Kontrolle und Ablegeaufforderung rechnen |
| Restaurant, Einzelhandel | Hausrecht des Betreibers | In der Praxis selten geregelt, aber jederzeit durchsetzbar |
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Redaktionelle Übersicht typischer Konstellationen, keine abschließende Aufzählung und keine Aussage über einzelne Häuser.
Der pragmatische Umgang
Eine Brille lässt sich nicht wie ein Telefon einstecken – wer sie mit Sehstärke trägt, braucht sie zum Sehen. Zwei Dinge helfen: vorher fragen, wenn ein Ort erkennbar sensibel ist, und eine zweite gewöhnliche Brille dabeihaben, wenn die Smart Glasses die einzige Sehhilfe sind. Das klingt banal, ist aber der Unterschied zwischen einem gelösten und einem eskalierten Gespräch.
Wenn jemand Sie anspricht
Die Aufforderung, ein Aufnahmegerät abzulegen, ist Ausübung des Hausrechts. Wer ihr nicht nachkommt, kann des Ortes verwiesen werden; wer trotz Verweis bleibt, erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB. Die sachliche Berechtigung der Aufforderung spielt dabei zunächst keine Rolle – sie lässt sich hinterher klären, nicht an der Tür.
Umgekehrt: das eigene Hausrecht
Die Regel gilt in beide Richtungen. Wer Gäste empfängt, kann Aufnahmegeräte in der eigenen Wohnung untersagen – und § 201a StGB steht ohnehin daneben. Für Vermietende, Vereine und Veranstaltende lohnt es, Smart Glasses in bestehenden Hausordnungen mitzudenken, statt sie unter „Fotografieren“ subsumieren zu müssen.
Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.
Stand: 26. August 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Technik ändert.
Häufige Fragen
Darf mich ein Museum auffordern, die Smart Glasses abzunehmen?
Ja. Das Hausrecht erlaubt es dem Betreiber, den Zutritt an Bedingungen zu knüpfen und Aufnahmegeräte zu untersagen. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, kann des Hauses verwiesen werden.
Was passiert, wenn ich mich weigere?
Auf den Hausverweis folgt bei Verbleib der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB. Ob das Verbot inhaltlich berechtigt war, wird nicht vor Ort geklärt.
Gilt das auch, wenn die Brille meine Sehhilfe ist?
Das Hausrecht wird durch die Sehhilfen-Eigenschaft nicht aufgehoben, wohl aber die Abwägung beeinflusst. In der Praxis hilft es, eine gewöhnliche Ersatzbrille dabeizuhaben und das Gespräch vorher zu suchen.
Gibt es Orte, an denen ein Verbot immer gilt?
Wo § 201a StGB greift — Umkleiden, Sauna, Toiletten, gegen Einblick geschützte Räume —, ist die Frage nicht mehr eine des Hausrechts, sondern des Strafrechts. Dort gibt es nichts abzuwägen.
Quellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.
- Strafgesetzbuch (StGB), § 201a — Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, abgerufen am 26.08.2026
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch); daneben § 903 und §§ 858 ff.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html - Strafgesetzbuch (StGB), § 123 — Hausfriedensbruch
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
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